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Medizinisches Cannabis

Cannabis auf Rezept

In Deutschland ist die medizinische Verwendung von Cannabiszubereitungen seit März 2017 verschreibungsfähig und wird unter Umständen nach Prüfung des Einzelfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Verordnen dürfen dem Gesetz nach alle Ärztinnen und Ärzte, die Betäubungsmittelrezepte ausstellen dürfen. Grundsätzlich ist eine Cannabisbehandlung nur zu verordnen, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.

Zur Anwendung kommen verschiedene Zubereitungen bzw. Formen von Cannabis bzw. Medizinalhanf. Neben dem aufgereinigten Hauptinhaltsstoff, dem THC, werden zunehmend auch die unveränderten, getrockneten Cannabisblüten verwendet. Die Anwendung erfolgt in der Regel durch Inhalation nach Erhitzen.

Da es noch keine inländische Produktion von Medizinalcannabis gibt, werden die Cannabisblüten importiert. Herkunftsländer sind in der Regel die Niederlande und Kanada. Die unterschiedlichen Züchtungen unterscheiden sich in ihren Inhaltsstoffen und damit auch in der Wirkung. Die genaue Sorte legt der Arzt oder die Ärztin fest, gegebenenfalls in Absprache mit Apotheke und Patient/Patientin.

Der Bezug der Cannabisblüten erfolgt über Apotheken, die auch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vornehmen. Dabei ist bedingt durch vielfach nicht ausreichende Erntemengen der Import nicht immer problemlos möglich, so dass zumeist etwas Zeit für den Bezug eingeplant werden sollte.

Wir arbeiten mit verschiedenen Importeuren zusammen und können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und Ihre Versorgung übernehmen, sollten Sie Cannabisprodukte verschrieben bekommen.